Nutzungsrechte Bewerbungsfotos
Mit der Erstellung von Bewerbungsfotos erhält man das einfache Nutzungsrecht, die Bilder im Rahmen von Print- sowie Onlinebewerbungen zu nutzen.
Erklärung: Die Nutzungsrechte für die von einem Fotografen erstellten Bilder sind immer individuell zu betrachten. Ein Kunde zahlt zwar für das Shooting selbst, doch mit der Anfertigung der Bilder besitzt der Fotograf das Urheberrecht, welche die Nutzung des Bildmaterials entsprechend einschränkt.
Die Nutzungsrechte für Bewerbungsfotos werden immer nur für den erwerbswirtschaftlichen Zweck, zum Bewerben bei potentiellen Arbeitgebern, vergeben.
Wenn man sein Bewerbungsfoto zu anderen Zwecken nutzt, liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor und man macht sich strafbar.






Nutzungsrechte Businessfotos
Bei Businessfotos hingegen sind bereits alle Rechte enthalten (unbegrenzt in Raum und Zeit). Inhaltlich können Bewerbungs- und Businessfotos natürlich identisch sein.
Beispiele für erweiterte Nutzungsrechte:
– Business- bzw. Mitarbeiterportrait
– reine Werbung für die eigene Person
– XING, LinkedIn über den Bewerbungszweck hinaus
– Soziale Medien; z.B. WhatsApp, Facebook, Instagram, Twitter, YouTube
– Single-Portale





